Familienrecht

Das Familienrecht ist als Teilgebiet des Zivilrechts das Rechtsgebiet, welches am tiefsten in den zwischenmenschlichen Bereich eindringt und besondere Fähigkeiten bedarf, auch diese höchst sensible Thematik rechtlich einwandfrei zu bearbeiten.

Eine Vielzahl von Regelungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hierin sind die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Alle diese Rechtsverhältnisse bedürfen der eingehenden Prüfung und individuellen Besprechung.

Nachdem mit der Einführung des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neben der Zivilprozessordnung (ZPO) ein eigenes Regelwerk über den Ablauf rechtlicher Auseinandersetzungen geschaffen wurde, ist es für den Laien noch schwieriger geworden, die zukünftigen Auswirkungen von Regelungen oder den Ablauf eines solchen Verfahrens überschauen zu können.

 Das Familienrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar.

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