Verkehrsunfall


Nach dem Verkehrsunfall ist vor der Regulierung

Am sinnigsten beginnt die Arbeit des mit der Hilfe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls beauftragten Anwaltes unmittelbar nach einem Unfall:
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, sollte direkt auf den Anwalt Ihres Vertrauens verweisen, bzw. sofort mit diesem selbst Rücksprache gehalten werden. Es ist immer hilfreich, durch eine Person, die wirklich auf Ihrer Seite steht, beruhigt zu werden.

 

Das hilft nicht nur, fehlerhaften Schuldeingeständnissen vorzubeugen, sondern ein Anwalt kann bereits durch eine kurze Unfallschilderung zumindest grob beurteilen, ob mit einer eigenen Haftung zu rechnen ist. Leider kann er in vielen Fällen nicht persönlich am Unfallort weilen. Aber bereits fernmündlich kann ein Anwalt einschätzen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie diese gegenüber den Versicherungen durchgesetzt werden können.

 

Die Erfahrung zeigt, dass anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte erzielen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Oder wussten Sie, dass Ihnen u.a. eine Pauschale für Aufwand zusteht?

Checkliste:

  • Unfallstelle sichern, in jedem Fall die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  • Anwalt anrufen!!!!
  • Kühlen Kopf bewahren! Von niemand einschüchtern lassen.
  • Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  • Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Muss doch etwas bewegt werden, vorher Skizze anfertigen, besser noch: FOTOGRAPHIEREN.
  • Unfallbericht ausfüllen. Am besten vorbereiteten Ausdruck im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls. Geben Sie diesen Daten sofort Ihrem Anwalt!
  • Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte. Nehmen Sie sich also bitte Zeit!!!!!!!!!
  • Keinerlei Unterschriften leisten!!!!!!!! Sollte Ihnen »kostenlose« Angebote von Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen unterbreitet werden in denen das Wort „Abtretung“ steht: FINGER weg! Sie beschneiden Ihre Rechte mit der Unterschrift selbst!!!
  • Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, treffen Sie keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung z. B. über die Werkstatt, den Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des GEGNERS denkt nie an SIE!!! sondern nur an sich. Sie ist schließlich dem eigenen Versicherungsnehmer verpflichtet!!!!!!
  • Schreibt oder ruft die gegnerische Versicherung später bei Ihnen an gilt das Gleiche: Treffen Sie auch dann keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung grundsätzlich an den Anwalt Ihres Vertrauens!

Damit Sie im Falle eines Unfalls die obige Checkliste anwenden können,
bieten wir Ihnen eine Checkliste zum Ausdruck in Kurzform der obigen Punkte für ihr Portemonnaie.

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Einen Unfallbericht zum Ausdruck finden Sie hier.