10 Regeln, die Sie im Umgang mit der Polizei und Ordnungsbehörden beachten sollten

1. Sofern Sie als Beschuldigter (Straftat) oder Betroffener (Ordnungswidrigkeit) vernommen werden sollen, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zur Seite: Sie sind lediglich verpflichtet, sich auszuweisen bzw. Ihre Personalien anzugeben.

2. Alle weiteren Einlassungen oder Auskünfte sind freiwillig! Sie müssen sich jedoch nicht selbst belasten.

3. Wenn Sie jedoch Stellungnahmen abgeben, müssen diese eindeutig sein: „Ja“ oder „Nein“. Vermeiden Sie Aussagen, wie: „Könnte sein, Vielleicht, Kann sein oder nicht sein“, etc.

Solche Aussagen bewirken im Ohr des vernehmenden Beamten zu 99,9 % immer, dass er das hört, was er!!!! will. Im Interesse eines schnellen Ermittlungserfolges für ihn wirkt das bestimmt nicht für Sie!

4. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Beschuldigter oder Betroffener in Frage kommen, sagen Sie nichts. Denken Sie an Regel 1.

5. Vermeiden Sie es, gegenüber dem Beamten ausfallend oder aufbrausend zu werden. Eine stoische Gelassenheit, selbst wenn Sie noch so drangsaliert werden sollten, wäre hilfreich. Die Maßnahme gegen Sie dauert ansonsten nur unnötig lang und es besteht Gefahr, dass der Ärger später größer wird.

6. Stellen Sie Fragen. Lassen Sie sich erklären, was der Beamten von Ihnen will und wie er seine Frage meint. Keine falsche Scham. Nur so gewinnen Sie Zeit, Ihre Antwort zu überdenken und zu formulieren

7. Es kann vorkommen, dass Sie z. B. angerufen werden. Lassen Sie sich am Telefon nicht auf eine Befragung ein. Rufen Sie lieber zurück und vergewissern Sie sich, dass der Anruf auch wirklich z. B. von der Polizei kommt und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin. Zur Not kann Ihr Anwalt den später folgenlos für Sie wieder absagen.

8. Im Straßenverkehr: Sie müssen einen Atemalkoholtest durchführen lassen, wenn Sie eine Blutabnahme und die Mitnahme auf ein Revier vermeiden möchten. Alle anderen Aufforderungen, wie Finger an die Nase, über einem Strich gehen oder Kniebeugen etc. dürfen Sie verweigern.

9. Auf Privatgelände gilt: Nichts ohne richterliche Anweisung, z. B. einem Durchsuchungsbeschluss. Sie müssen niemanden hereinlassen. Ansonsten ist alles freiwillig und Zufallsfunde, z.B. illegale Software, etc. werden unter Umständen teuer. Vereinbaren Sie also einen Termin.

10. Rufen Sie gleich zu Beginn der Maßnahme gegen Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt an! Unter 0173/ 29 50 362 ist schnelle Hilfe zu erwarten.